Veranstaltungsregeln:
Mit dem Erwerb dieser
Eintrittskarte
akzeptiert der Eintrittskarteninhaber die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen des
Veranstalters
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Jugendliche
unter 16 Jahren haben nur in Begleitung eines erziehungsberechtigten
Elternteils Zutritt zur Veranstaltung
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Jugendliche
unter 18 Jahren müssen ohne Begleitung eines erziehungsberechtigten
Elternteils
die Veranstaltung spätestens um 00:00 Uhr verlassen
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Jugendliche
unter 18 Jahren sind verpflichtet ein Armband zur Erkennbarkeit beim
Barpersonal
zu tragen. Bei Zuwiderhandlung verliert das Einlassband seine
Gültigkeit.
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Es
erfolgt kein Ausschank von alkoholhaltigen Getränken an Jugendliche
unter 18
Jahren
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Die
Mitnahme von Schaukampfwaffen (z.B. Messer, Schwerter, Wurfäxte etc.)
in den
Veranstaltungsraum ist untersagt.
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Die
Mitnahme von Glasbehältern, pyrotechnischen Gegenständen und Fackeln
ist
untersagt
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Das
Mitbringen eigener Speisen und Getränke ist untersagt.
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Bei
Konzerten kann aufgrund der Lautstärke die Gefahr von möglichen Hör-
und Gesundheitsschäden
bestehen
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Beim
Einlass findet eine Sicherheits- und Ausweiskontrolle statt.
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Es
dürfen lediglich Bauchtaschen, bzw. Handtaschen bis zu einer
Maximalgröße von
DIN A 4 mitgenommen werden
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Den
Anweisungen des Sicherheitspersonals ist uneingeschränkt Folge zu
leisten.
Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss von der Veranstaltung führen.
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Der
Veranstalter haftet nicht für verloren gegangene oder beschädigte
Gegenstände
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Eine
Rücknahme der Eintrittskarte durch den Veranstalter erfolgt nur dann,
wenn die Veranstaltung
seitens des Veranstalters abgesagt wird.
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Auf
die Dauer und die Form der Darbietung der Künstler hat der Veranstalter
keinen
Einfluss
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Politisch
extreme Zurschaustellungen sind untersagt und können zum Ausschluss
von der
Veranstaltung führen.
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Gleiches
gilt für die Nutzung politisch extremer Parolen oder Symbolen in Form
von
Patches, Tattoos oder Äußerungen. Entsprechend sichtbare vorhandene
Abzeichen
werden durch den Sicherheitsdienst abgeklebt. Der Veranstalter behält
sich das
Recht vor Träger solcher Abzeichen von der Veranstaltung auszuschließen.
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Bei
Ausschluss von der Veranstaltung erfolgt keine Erstattung des
Eintrittspreises
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Die
Eintrittskarte verliert bei Verlassen des Veranstaltungsraumes ihre
Gültigkeit.
Wiedereinlass ist nur in Verbindung mit dem am Handgelenk angelegten
Einlassband möglich.
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Der
Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das
Programm
zu ändern
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Mit
Betreten des Veranstaltungsraumes erklärt sich der Eigentümer der
Eintrittskarte damit einverstanden, dass von ihm zum Zweck der
Veröffentlichung
Bild- und Tonaufnahmen gemacht werden können
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Der
Veranstalter haftet nicht für Schäden an Garderobe, persönlichen
Gegenständen
oder abgestellten Fahrzeugen
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Videoaufzeichnungen
sowie professionelle Bild- und Tonaufzeichnungen (z. B.
Spiegelreflexkameras)
sind grundsätzlich untersagt und im Vorfeld schriftlich mit dem
Veranstalter
abzuklären.
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Erfolgt
die Absage der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt oder durch die
Veranlassung des Veranstaltungsortes haftet der Veranstalter nicht
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Die
Hausordnung des Veranstaltungsortes ist für Besucher bindend.
Zuwiderhandlungen
können zum Ausschluss von der Veranstaltung führen.
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Die
Mitnahme, der Besitz, der Verkauf und der Konsum illegaler
Betäubungsmittel ist
untersagt. Zuwiderhandlungen werden zur Anzeige gebracht. Gleiches gilt
für
Kräutermischungen und sonstige Legal Highs. Der Sicherheitsdienst wurde
zur
Abnahme der Substanzen, der Personalienfeststellung des Besitzers sowie
zur
Anzeigeerstattung angewiesen
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Stark
alkoholisierten oder berauschten Personen wird der Zutritt zur
Veranstaltung,
ohne Erstattung des Eintrittspreises, verweigert.